Keine Angst vor der Rufnummernportierung

Haben sie schon einmal eine Rufnummer portiert?

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Falls Sie in der Schule Latein (gehabt) haben sollten, erinnern Sie sich, daß portieren eigentlich “tragen” bedeutet, Sie tragen eine Rufnummer von einem Anbieter A zum Anbieter B. Im Telekommunikations-Fach-Chinesisch spricht man von MNP.

Je nachdem, was Sie portieren (übertragen) wollen, sind ein paar Sachen zu beachten, weil es im Mobilfunk im Gegensatz zum Festnetz genau andersherum läuft.

Im Mobilfunk haben Sie irgendwann einen Vertrag bei Anbieter x abgeschlossen, auch ein Prepaid-Angebot ist übrigens ein Vertrag.

Wenn Sie Ihre gewohnte Rufnummer zum Anbieter Y mitnehmen möchten, informieren Sie sich erst einmal, ob und wann Sie den alten Vertrag kündigen können. Bei Laufzeitverträgen ist u.U. Warten angeagt. Neuverträge laufen gerne 24 Monate, also 2 Jahre. In der Regel müssen Sie spätestens 3 Monate vor Ablauf gekündigt haben, Sie können aber gleich nach dem Start des Vertrages kündigen, damit Sie das nicht vergessen. Eine Rufnummernportierung können Sie frühestens 4 Monate vor Laufzeitende anschieben.

Schreiben Sie in Ihre Kündigung gleich hinein, daß Sie die Nummer portieren möchten und eine Bestätigung brauchen. Gerade bei bestimmten Prepaid-Angeboten bekommen Sie sonst die Antwort, daß Ihre Karte dann und dann automatisch verfallen würde und keine weiteren Schritte notwendig seien.

Mit der Bestätigung des alten Anbieters unterm Arm gehen Sie zum neuen Anbieter und bestellen die neue Karte. Findet die Bestellung “online” statt, ist ein Schritt vorbereitet, wo Sie Ihre bisherige Rufnummer angeben können. Lesen Sie genau nach, ob Sie eine Kopie der Kündigungsbestätigung als Brief oder Fax oder Scan per e-mail oder über eine Webseite an den neuen Anbieter verschicken müssen oder nicht.

Beachten Sie auch, daß Ihr alter Anbieter für das Mitnehmen der Rufnummer eine Gebühr berechnet, die zwischen 25 und maximal 30 Euro liegen darf. Bei Prepaid-Karten muß diese Gebühr meist auf dem Guthabenkonto vorhanden sein, manchmal muß sie manuell auf ein extra Konto überwiesen werden, der alte Anbieter erklärt Ihnen das, wenn Sie fragen.

Als Bonbon geben Ihnen viele neue Anbieter eine Gutschrift aufs Kundenkonto oder lassen Sie 1 Monat kostenfrei telefonieren, damit können Sie die Portierungsgebühr quasi “kompensieren”.

Neues Gesetz bringt weitere Möglichkeiten

Durch den Wechsel unseres Bundespräsidenten hat sich der Starttermin für das neueste Telekommunikationsgesetz (kurz TKG) ein wenig verzögert. Wenn das Gesetz im Juni oder Juli diesen Jahres in Kraft treten wird, wird die Rufnummernportierung noch einfacher als bisher, denn Sie können dann JEDERZEIT Ihre Rufnummer von Anbieter X zu Anbieter Y “binnen eines Tages” mitnehmen!

Das wird vorraussichtlich so verlaufen: Sie haben einen Vertrag bei Anbieter X und erklären Ihm, daß Sie Ihre Rufnummer mitnehmen wollen. Der bestätigt Ihnen das und wird Ihnen höchstwahrscheinlich ein “Code” schicken, wie Sie das von Ihrer Autoversicherung (“Deckungskarte”) her kennen. Mit diesem Code gehen Sie dann zum neuen Anbieter “Y”, präsentieren den Code, da steht alles drin, was der über Sie wissen muss.

Doch Vorsicht: Da Ihr Vertrag X vielleicht noch eine Restlaufzeit hat, läuft der weiter und muß auch weiter bezahlt werden. Auf Antrag schaltet Ihr alter Anbieter Ihnen eine neue Rufnummer, damit Sie den alten Vertrag weiter nutzen können (falls Sie das möchten) und Sie müssen evtl. noch einmal separat den alten Vertrag komplett kündigen, sonst läuft der ewig weiter und kostet weiter Geld.

Doch wie gesagt: Diese Neuregelung gilt noch nicht, solange Herr Gauck das neue Gesetz noch nicht unterschrieben hat.

Wie läuft die Portierung dann ab?

Wenn Anbieter X die Nummer für die Portierung zu Anbieter Y frei gegeben hat, bekommen Sie mindestens 1 SMS vom neuen Anbieter, worin das Datum der Umschaltung bekannt gegeben wird.

In extremen Fällen konnte es bisher passieren, daß der alte Anbieter Ihre Nummer bis zu 4 Tagen früher abgestellt hat und der Neue noch nicht einschalten konnte. In der Regel findet eine Umschaltung in der Nacht zwischen 0.00 und 6.00 Uhr des gleichen Tages statt, somit bekommen Sie oft gar nichts mit. Bei einer Portierung von Anbieter X im o2-Netz zum Anbieter Y im o2-Netz, die ich dieser Tage durchgeführt habe, lief es wie folgt:

Rufnummer des Anbieters X wurde um 0.09 ausgeschaltet. Anrufe dorthin ergaben “Nummer nicht bekannt”, die alte Karte buchte sich aus und konnte dann aus dem Handy genommen werden. 6 Minuten später hatte die neue Karte des neuen Anbieters die “alte” Rufnummer und die ursprüngliche temporäre Rufnummer des neuen Anbieters war “weg”. Ich mußte dann nur noch einmal die frisch Mailbox einrichten und alles war wieder ok.

Und die Mailbox?

Die Mailbox zieht auch mit um.
Wenn Sie z.B. von D1 nach o2 wechseln, bleibt die alte Mailbox Rufnummer erhalten. Beispiel: Sie hatten vorher die Nummer 0171-12345678 dann war die Mailbox 0171-13-12345678 und die nehmen Sie so mit. Nur die Kurwahl ändert sich, von 3311 bei D1 auf 333 bei o2. Klingt verwirrender als es ist. Kompliziert ist nur bei D2, weil Sie dort “zwei” Mailbox-Vorwahlen haben und nur die Vorwahl-55-Rufnummer mitnehmen.

Draufportieren möglich?

Die Methode des “Drauf”-Portierens, d.h. auf einen bestehenden Vertrag mit Rufnummer wird eine neue Rufnummer (die ich von einem andern Anbieter mitbringe) drüber gestülpt (und die vorherige Nummer verschwindet), verwenden o2 und auch auf Wunsch auch E-Plus. Durch die Zerlegung in viele kleine Schritte ist das Risiko, daß etwas schief geht, geringer.

Bei Vodafone D2 und Telekom D1 ist das Draufportieren nur auf intensive Nachfrage möglich, vor Vertragsabschluß beim Wunschpartner nachfragen.

Das neue Gesetz sieht auch vor, daß eine alte Rufnummer im Falle einer schiefgegangenen Portierung bis zu einer gewissen Frist beim alten Anbieter wieder reaktiviert werden muß.

Beim Wechsel zu einem neuen Discounter-Vertrag kann es sein, daß die neue Karte erst zugeschickt wird, wenn der Umschalttermin unmittelbar bevorsteht. Sie wird dann am Portierungstag gleich mit der “richtigen” Rufnummer aktiviert.

Während der nächtlichen Umschaltung kann es passieren, daß eine kurze Zeit beide Karten aktiv sind und aus verschiedenen Netzen unterschiedlich erreichbar sind. Am Morgen des Umschalttages sollte diese Spuk dann aber spätestens behoben sein.

Beachten Sie, daß für eine Portierung folgende Fristen gelten: Sie können eine Portierung frühestens 4 Monate vor Ablauf des alten Vertrages beantragen und spätestens 30 Tage nach der Abschaltung des alten Vertrages.

Denken Sie aber dran, daß die beteiligten Telefongesellschaften ein wenig Zeit brauchen, also sollten Sie eine Portierung nicht auf den letzten Drücker anschieben, das könnte schief gehen.

Gibts Probleme?

Ja es kann Probleme geben, wenn Ihre Kundendaten beim alten und neuen Anbieter nicht 150% exakt über einstimmen.

Heißen Sie Hanns-Rüdiger oder Hans-Ruediger? Sind Sie am 1.2.34 geboren oder am 01.02.1934 ? Stimmt Ihr Geburtsdatum überhaupt?
Wohnen Sie in der “Beethoven Stasse” oder “Bethovenstraße” ? Oder hat der alte Anbieter noch eine uralte Adresse, die gar nicht mehr stimmt?
Sind Sie Geschäfts- oder Privatkunde?
Gerade in der schnellebigen Zeit und an verschiedenen Computersystemen schleichen sich schnell Fehler im Kundendatensatz sein.

Wenn Ihr alter Anbieter einen Online-Zugang anbietet, richten Sie den ein und schauen sich Ihren Kundendatensatz einmal online an, soweit das möglich ist. Evtl. müssen Sie mit einer Kopie von Pass oder Personalausweis die Kundendaten erst einmal auf den neuesten Stand bringen.

Welche Nachteile hat die Portierung?
Kleinere Unannehmlichkeiten sollen nicht verschwiegen werden. Portieren Sie eine Rufnummer aus – sagen wir – dem D1-Netz ins o2 Netz, so merken das Ihre bisherigen Kontakte an der Vorwahl nicht, denn die ändert sich ja nicht. Ändern kann sich aber der Tarif fürs Anrufen, wenn Ihre Kontakte einen uralten Tarif haben, wo für jedes Netz andere Preise gelten können. Oder wenn Ihre Kontakte eine Flatrate für ein bestimmtes Netz haben, Sie jetzt aber genau in einem andern Netz zu finden sind.

Beim Versand von SMS-Kurznachrichten könnte es mitunter Probleme geben, daß SMS nicht oder verzögert ankommen. Das sollte sich aber mit der Zeit geben.

Wenn Sie eine Nummer mehrfach Portieren, erst von X nach Y und dann nach Z, können kuriose Effekte auftreten. Zunächst geht alles gut, dann aber auf einmal nicht mehr. Sogenannte Billig-Carrier haben keinen Zugriff auf die zentrale Datenbank, wo Mobilfunknummern geschaltet sind und orientieren sich an der verwendeten Vorwahl. Dort kennt man vielleicht noch die Daten der ersten Portierung, aber auch nicht ewig. Da kann es dann passieren, daß zeitweise eine Ansage kommt, daß die Nummer nicht bekannt ist. Einfach nochmal probieren und wenn gar nichts hilft beim eigenen Anbieter beschweren, damit er das irgendwann auf die Reihe bekommt.

Welche Vorteile hat die Portierung?

Wenn Sie mit vielen Kontakten nur selten in Verbindung stehen, kann es leicht passieren, daß beim Wechsel einer Rufnummer Kontakte verloren gehen. Dadurch, daß Sie Ihre Nummer behalten, besteht diese Gefahr nicht.

Und das Telefonbuch?

Ein Eintrag ins offizielle Telefonbuch und die Auskunft wird von Ihrem Vertragspartner organisiert, wenn Sie das möchten. Bei einer Kündigung kündigen die meisten Anbieter auch den Telefonbucheintrag. Wenn Sie also Wert auf eine Erreichbarkeit legen, sollten Sie Ihren Neuanbieter bitten, sich drum zu kümmern. Es reicht, wenn die Telefonbuch-Redaktion der Deutschen Telekom die richtigen Daten bekommt, die privaten Konkurrenten werden dann automatisch informiert, so wollen es die Vorschriften.

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